Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01/2021

Präambel

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zur einer Veranstaltung und durch Annahme durch die Robofunktion GmbH (kurz: RoboAka) zustande. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind Bestandteil des Vertrages.

Anmeldegebühr

Die RoboAka erhebt eine Gebühr in Höhe von 47,- € je Veranstaltung, die als Anzahlung zu verstehen ist. Die Gebühr wird auf den Gesamtpreis des zu entrichtenden Betrages angerechnet. Die Anmeldegebühr ist in der Gesamtsumme inkludiert. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 7 Tagen, nach Abschluss des Vertrages, zu zahlen. Sollte die Veranstaltung seitens der RoboAka abgesagt werden, wird die Anmeldegebühr erstattet.

Zahlung

Ausschlaggebend sind die Veranstaltungsgebühren zum Zeitpunkt des Anmeldedatums. Die Gesamtsumme ist spätestens zum ersten Veranstaltungstag fällig. Im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem RoboAka kann die Rechnung auf mehrere Ratenzahlungstermine (je nach Dauer der Veranstaltung und Höhe des Gesamtbetrages) gemäß einem gesonderten Zahlungsplan verteilt werden. Die jeweilige Rate ist fällig zu den auf dem Zahlungsplan aufgeführten Ratenzahlungsterminen. Kommt ein Teilnehmer mit einer Rate in Verzug, so ist der gesamte dann noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.

Der Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und der RoboAka geschlossen. Ausschließlich der Teilnehmer ist zahlungsverpflichtet. Die Fälligkeit der jeweiligen Veranstaltungsgebühr ist nicht abhängig von dem Erhalt etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer. Die Fördermittel dienen ausschließlich zur Refinanzierung der jeweiligen Veranstaltung. Änderungen von Fälligkeiten bedürfen zur Genehmigung ausschließlich der Schriftform.

Veranstaltungsgebühr

Die Veranstaltungsgebühr enthält die persönliche Studienberatung, die Bearbeitung von Fördermittelunterlagen soweit dies der RoboAka möglich ist sowie die Anfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, etc.

Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur, die Kosten des Teilnehmers für Porto, Telefon und Datenfernübertragung, Anfahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei einer Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen sind nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten.

Kündigung

Nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt unter den nachfolgenden Bedingungen möglich: Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein und nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann ein Ersatzteilnehmer seitens des Teilnehmers gestellt werden. Sollte kein Ersatzteilnehmer gestellt werden, wird eine Ausfallgebühr erhoben.

Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Eingang der schriftlichen Abmeldung bei der RoboAka und Höhe der Veranstaltungsgebühr:

  • Bei Rücktritt nach dem 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn der Veranstaltung sind die vollen Veranstaltungsgebühren zu zahlen
  • Bei Rücktritt vom 20. Bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 60% der Veranstaltungsgebühren
  • Bei Rücktritt vom 40. Bis zum 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 40% der Veranstaltungsgebühren
  • Bei Rücktritt bis zu 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 20% der Veranstaltungsgebühr

Wird die Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, sind die vollen Veranstaltungsgebühren fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da eine Krankheit und das damit verbundene Risiko, in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB widerspiegelt.

Kündigung seitens RoboAka

Die RoboAka kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die BTW nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Veranstaltungsabsage erfolgt an die – bei Anmeldung – angegebene Adresse.

Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatzanspruch für Ersatz- und Folgekosten jeglicher Art geltend machen.

Pflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung einzuhalten, Anweisungen der Lehrkräfte und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag verbundenen Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen zu Zahlung einzuhalten. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, die Veranstaltung stören oder Zahlungen nicht fristgerecht leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die RoboAka kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung wird durch eine fristlose Kündigung und den damit verbundenen Ausschluss nicht berührt.

Haftung

Die RoboAka haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer. Ferner haftet die RoboAka nicht für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur, oder von der Veranstaltung. Die RoboAka haftet nur im Falle von Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

Vermittlung von Unterkünften

Die RoboAka tritt ausschließlich als Vermittler für Unterkünfte auf. Soweit die RoboAka im Auftrag eines Teilnehmers eine Unterkunftsreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Sämtliche Kosten seitens des Vermieters trägt der Teilnehmer.

Schriftform

Es gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzungen und/oder Streichungen von Bestandteilen der AGB und der Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wolfsburg.

Salvatorische Klausel

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.

 

Stand 08.01.2021